Das aber ist kein "Gesetz gegen Kinderpornos". Nicht einmal um die
"Bekämpfung" geht es darin, wie bereits der erste Artikel eingesteht, sondern
nur um die "Erschwerung des Abrufs". Das Ziel ist nicht, Kinder vor
Vergewaltigung zu schützen. Auch wenn Familienministerin Ursula von der Leyen
(CDU), von der die Idee stammt, das immer wieder betont hat. Es geht nur
darum, die Weitergabe solcher Dokumente ein wenig mühsamer zu machen.
[Kinderpornografie: Netzsperren bringen keinen vor Gericht | Digital |
Nachrichten auf ZEIT ONLINE](http://www.zeit.de/online/2009/26/netzsperren-
leyen-alibi?page=all)
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